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Bozen/Rom – Eine Schwangerschaft während des Lehrverhältnisses suspendiert bzw. verlängert die Lehre. Der Fall ist nicht gerade häufig, aber es ist vorgekommen, dass ein weiblicher Lehrling in der Lehrzeit schwanger wurde. Da selbstverständlich auch für die Lehrlinge die Pflicht zur obligatorischen Arbeitsenthaltung von fünf Monaten und dazu noch die Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitsenthaltung...
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