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Bozen - Am 1. September ist die Regelung in Kraft getreten, wonach das Mindestalter für den Eintritt in das Berufsleben von vorher 15 auf 16 Jahre erhöht wurde (die SWZ hat darüber in der Nr. 32 vom 10. August berichtet). Dazu muss noch einmal festgehalten werden, dass diese Staatsnorm auch für Südtirol gilt, dass es aber mit Blick auf die Lehrlinge eine Sonderbestimmung für Südtirol gibt. In eine...
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