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Rom - Bekannt ist die Angelegenheit schon länger, genau genommen seit dem Erlass des Finanzgesetzes 2007 (Nr. 296/2006). Dieses enthält die entsprechenden Bestimmungen in den Absätzen von 1192 bis 1201. Dass diese Möglichkeit erst jetzt, kurz vor Terminverfall Beachtung findet, hängt vor allem damit zusammen, dass die entsprechenden Anwendungsbestimmungen erst mit INPS-Rundschreiben Nr. 116 vom 7....
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