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Rom - Bei Leasing von gewerblichen Immobilien wird (aufgrund der Neuerungen durch die Sommerverordnung 2006) bei Abschluss des Leasingvertrages die verminderte Hypothekar- und Katastersteuer in Hö;he von 2 Prozent geschuldet (Übergang von der Baufirma an die Leasinggesellschaft). Eine weitere Besteuerung erfolgt dann bei Beendigung des Leasingvertrages und Ablö;se der Immobilie (Übertragung an de...
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