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Rom – Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 hat man unter anderem auch die verschiedenen finanziellen Aufschübe zu berücksichtigen, die im Laufe des vergangenen Jahres infolge der Covid-19-Pandemie gewährt worden sind. Im Unterschied zur Aussetzung der Abschreibungen haben diese jedoch nur eine begrenzte Auswirkung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres.
Wir wollen nachfolgend den für die ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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