Bozen – Der Landtag hat am Freitag das in den vergangenen Wochen diskutierte Sammelgesetz zu verschiedensten Themen genehmigt. Im Gesetzentwurf war auch eine wesentliche Neuerung für Schottergruben enthalten, doch der Landtag strich die entsprechende Passage wieder aus dem Text.
Zur Erinnerung: Die Landesregierung wollte Schotterabbau zum öffentlichen Interesse machen. Laut Gesetzentwurf hätte die Landesregierung künftig auch bei einem negativen Umweltgutachten den Abbau mineralischer Rohstoffe genehmigen können. Und zwar immer dann, wenn „ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Deckung des territorialen Bedarfs besteht oder aus sozialen oder wirtschaftlichen Notwendigkeiten“.
Hintergrund ist der Umstand, dass die mineralischen Rohstoffe in den derzeit genehmigten Schottergruben und Steinbrüchen irgendwann zur Neige gehen werden und neue Gruben aufgrund von Protesten durch Umweltverbände und betroffene Gemeinden immer rarer werden. Südtirols Bauwirtschaft benötigt Sand, Schotter und Steine vor allem für Hinterfüllungen, Dämme, Beton und Asphalt.
Der Landtag nahm am Freitag einen Antrag der Grünen an, mit dem der Passus wieder aus dem Sammelgesetz gestrichen wurde. Auch die Regierungsmehrheit stimmte dafür – sie ist also wieder zurückgerudert.
Die Grüne Abgeordnete Brigitte Foppa erklärte: „Die Umweltverträglichkeitsprüfung darf kein unverbindlicher Vorschlag sein, den die Politik nach Belieben übergehen kann.“



















