Der Staat verabschiedete Ende März 2023 den neuen staatlichen Vergabekodex. Damit hat er dem europäischen Recht und den Grundsätzen laut verfassungsrichterlicher Rechtsprechung sowie den staatlichen und überstaatlichen Höchstgerichten entsprochen, wie es die EU auch im Zusammenhang mit dem Wiederaufbauplan (Pnrr) gefordert hatte.
Mit dem neuen staatlichen Vergabekodex wurde versucht, die öffentliche Auftragsvergabe von Bauarbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen neu zu ordnen und zu vereinfachen.
Anpassung an die neue staatliche Gesetzgebung
Am Donnerstag hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Landesgesetz „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“ (LG Nr. 16/2015) an die neue staatliche Gesetzgebung anzupassen.
„Abgesehen von einigen terminologischen Anpassungen wollen wir eine Reihe von Bestimmungen der neuen staatlichen Gesetzgebung übernehmen, die dazu beitragen, Verfahren zu vereinfachen, die Rechtssicherheit zu erhöhen und die lokalen Wirtschaftsteilnehmenden zu stärken“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Der genehmigte Gesetzentwurf, der nun an den Landtag weitergeleitet wird, sieht unter anderem Vereinfachungen für die Auftragsvergabe unter dem EU-Schwellenwert vor. In diesem Sinne sollen Direktvergaben von Dienstleistungen und Lieferungen unter 140.000 Euro (etwa Architektur- und Ingenieursleistungen) bzw. von Bauleistungen unter 150.000 Euro künftig auch ohne Konsultation von mehreren Wirtschaftsteilnehmenden möglich sein. Neu eingeführt wird das integrierte Vergabeverfahren (appalto integrato).
Neu definiert wird die Rolle des oder der einzigen Projektverantwortlichen. Neu geregelt werden die Stillhaltefrist, die vorläufigen und endgültigen Sicherheiten und die Auftragsänderungen.