Bozen – Die Landesregierung hat am Freitag einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Ortspolizei genehmigt. In der Folge wird sich der Landtag damit befassen.
Ziel des von Sicherheitslandesrätin Ulli Mair eingebrachten Gesetzes ist es, die Ortspolizei umfassend aufzuwerten, personell aufzustocken und besser auszubilden. Über ein Anreizsystem sollen die Gemeinden zur Umsetzung der Maßnahmen animiert werden.
Mair erklärt: „Ich möchte Anreize schaffen, damit alle Gemeinden über eine Ortspolizei verfügen und damit wir die flächendeckende Ortspolizei als Partner und ersten Ansprechpartner in der öffentlichen Sicherheit auffassen, auch als Bindeglied zu den staatlichen Sicherheitskräften. Wir geben der Ortspolizei damit den Stellenwert, den sie verdient – als professionelle, verlässliche, zweisprachige Kraft für Sicherheit und Ordnung im Land.“
In Zukunft ist jede Gemeinde angehalten, über einen Ortspolizei-Korps zu verfügen, der von der Gemeinde selbst, von einer Bezirksgemeinschaft oder über eine übergemeindliche Zusammenarbeit geführt werden könne. Letzteres könne vor allem für kleine Gemeinden eine interessante Lösung sein, betont Ulli Mair. Ein Korps setzt sich aus mindestens sieben Angehörigen der Ortspolizei zusammen (Hilfspersonal und Verwaltungspersonal ausgeschlossen) und wird von einem Kommandanten bzw. einer Kommandantin geleitet.
Eine Polizeikraft auf 1.000 Einwohner:innen
Der Gesetzentwurf sieht einen Richtwert von einem Beamten (Vollzeitäquivalent) auf 1.000 Einwohner:innen vor. „Die aktuelle Personalausstattung in Südtirol liegt im Landesdurchschnitt bei etwa 1 zu 2.000, wobei die größeren Gemeinden und die touristischen Gemeinden vielfach heute schon den Wert von 1 zu 1.000 einhalten“, schildert Mair die aktuelle Situation.
Die Landesfinanzierung
Zumal der Richtwert für die Gemeinden nicht verpflichtend ist, soll die Erreichung über eine „großzügige zusätzliche Landesfinanzierung“ herbeigeführt werden. Mair: „Diese Finanzierung betrifft sowohl den Richtwert selbst als auch die Förderung einer übergemeindlichen Führung. Zudem greift sie auch für Gemeinden, die den Dienst bereits heute im Sinne des Richtwertes ausgebaut haben. Sollte eine Gemeinde entscheiden, den Dienst nicht auszubauen bzw. in einem bestimmten Ausmaß anzubieten, gibt es keine Sanktionen, aber auch keine zusätzliche Finanzierung.“
Für die Ortspolizisten und -polizistinnen sind im Gesetzentwurf eine verpflichtende Grundausbildung und eine ständige Weiterbildung vorgesehen.















