Bozen – Die Landesregierung hat am Freitag die rechtlichen Möglichkeiten zur Energieerzeugung erweitert: Künftig dürfen schwimmende Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren auf Wasserflächen angebracht werden.
Der zuständige Landesrat Peter Brunner erklärt: „Hauptsächlich geht es hier um die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf künstlichen Wasserflächen. Das entspricht den Zielsetzungen des Klimaplans Südtirol 2040.“
Die Regeln
Konkret sind PV-Paneele und thermische Sonnenkollektoren unter anderem auf künstlichen stehenden Wasserkörpern wie Speicherbecken für Beschneiung, Beregnung oder hydroelektrische Nutzungen. Die Wasserfläche muss mindestens 500 Quadratmeter betragen. Die Paneele dürfen auf höchstens 50 Prozent der Wasserfläche angebracht werden.
Das Anbringen von Paneelen ist auch auf „erheblich veränderten stehenden Wasserkörpern“ wie Stauseen mit einer Oberfläche von mindestens 20 Hektar gestattet. Dabei dürfen maximal zehn Prozent der Wasserfläche und maximal drei Hektar abgedeckt werden.
Auch auf künstlichen Kanälen für hydroelektrische Nutzungen sind Paneele künftig möglich. Sie müssen in diesem Fall nicht schwimmend verbaut werden, jedoch darf die landschaftliche Einbindung nicht beeinträchtigt werden.
Ist die Nutzung zu Ende, müssen die Photovoltaikpaneele und thermischen Sonnenkollektoren vollständig entfernt werden. Nicht erlaubt sind sie innerhalb von geschützten Biotopen und Naturdenkmälern.

















