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Im September wurde ein neues Landesgesetz verabschiedet, das den „Urlaub auf dem Bauernhof“ (teilweise) neu regelt. Einige Auszüge: Die Landeskommission UaB (Urlaub auf dem Bauernhof) und das Landesverzeichnis UaB wurden abgeschafft. Der Beginn der Tätigkeit wird vom Urlaubsbauernhof nur mehr der Gemeinde mitgeteilt. Für die Ausübung der Tätigkeit muss eine Ausbildung nachgewiesen werden, um ...
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