Bozen – Heute Vormittag unterzeichneten der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und die lokalen Fachgewerkschaften ASGB-HANDEL/GASTGEWERBE, SGBCISL – FISASCAT und UILTuCS Trentino-Alto Adige/Südtirol das neue Landesabkommen für die Beschäftigen im Tourismus und der Gastronomie. Grundlage für den Abschluss des lokalen Zusatzvertrages bilden die beiden nationalen Kollektivverträge, welche für die Gastronomie am 5. Juni 2024 und für die Beherbergung am 5. Juli 2024 unterzeichnet wurden. Durch den territorialen Zusatzvertrag konnte für die über 43.000 Mitarbeiter:innen, die in Südtirol in diesen Sektoren tätig sind, eine Aufbesserung der nationalen kollektivvertraglich festgelegten Rahmenbedingungen erreicht werden.
150 Euro mehr als im staatlichen Kollektivvertrag vorgesehen
Der Vertragsunterzeichnung sind mehrere Verhandlungsrunden zwischen den lokalen Fachgewerkschaften und dem Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) vorangegangen.
Im Wesentlichen sieht das neue Landesabkommen eine Erhöhung des provinzialen Elements von 100 auf 150 Euro brutto vor, in zwei Tranchen, beginnend ab Dezember 2024. Dieses fixe lokale Lohnelement steht allen Beschäftigten zu, zusätzlich zum nationalen kollektivvertraglichen Mindestlohn. Weiters wurden Einmalzahlungen für die unbefristeten Mitarbeitenden im Ausmaß von 300 Euro brutto und für die saisonal beschäftigten Mitarbeitenden in Höhe von 112 Euro vorgesehen. Eine Erhöhung der prozentuellen Entlohnung ist auch für die Lehrlinge des zweiten Lehrjahres und des Schulgeldes für Saisonlehrlinge vorgesehen.
Im normativen Bereich wurde die Regelung zu den befristeten Saisonverträgen bis zu einer Dauer von 315 Tagen bestätigt. Die Vertragsparteien haben sich zudem verpflichtet, durch die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in den nächsten Monaten verschiedene Modelle zu erarbeiten, um vermehrt Anreize zur Umwandlung von saisonalen in unbefristete Arbeitsverträge zu schaffen. Zudem konnten die Rechte der Mitarbeiterinnen bei Wiedereintritt nach der Mutterschaft gestärkt werden.
Neben der Bestätigung der Regelung zum lokalen Gesundheitsfonds mySanitour+ wurde in Bezug auf die Pensionsvorsorge eine Erhöhung des Beitrages des Arbeitgebenden auf 2 Prozent vereinbart, sofern der Mitarbeitende selbst mindestens denselben Prozentsatz einem Zusatzrentenfonds zuweist.
Der territoriale Zusatzvertrag gilt bis 31. Dezember 2027.
Die Stimmen der Unterzeichnenden
„Als HGV war es uns wichtig, nach dem Abschluss der Verhandlungen auf nationaler Ebene, uns auch auf lokaler Ebene mit den Gewerkschaften zu einigen. Dies ist uns in wenigen Wochen gelungen und bildet für alle Mitarbeitenden in der Gastronomie und der Beherbergung sowie für die Betriebe des Sektors einen großen Mehrwert“, wird HGV-Präsident Manfred Pinzger in einer Aussendung des HGV zitiert. Darin kommt auch Hansjörg Adami zu Wort, Landessekretär der SGBCISL Fisascat: „Die Verhandlungen zum Landesabkommen stellen für die Sozialpartner die Gelegenheit dar, trotz unterschiedlicher Ausgangspunkte und Interessenslagen gemeinsam eine Antwort auf die Erfordernisse und Probleme eines Sektors zu geben. Mit dem Abschluss dieses Vertrages wurden einige wichtige Akzente gesetzt“.
Alex Piras, Fachsekretär ASGB-Handel/Gastgewerbe meint: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir mit diesem Landeszusatzvertag den Tourismus in Südtirol als einheitlichen Sektor zusammenhalten und weitere Punkte im Vertrag besserstellend harmonisieren konnten. Somit haben wir erfolgreich den Tendenzen in den nationalen Kollektivverträgen entgegengewirkt, den Tourismus mit separaten Verträgen aufzusplittern.“
Auch die dritte unterzeichnende Fachgewerkschaft, UILTuCS Trentino Alto Adige/Südtirol sieht die Unterzeichnung als wichtigen Schritt für die Zukunft des Tourismus in Südtirol. Stefano Picchetti, der regionale Generalsekretär sagte: „Die Unterzeichnung des Landesabkommens stellt einen äußerst wichtigen Moment für den Schutz der Beschäftigten im Tourismus dar, um dem Sektor ein gesundes und artikuliertes Wachstum in unserem Land zu ermöglichen.“