Bozen – Die Landesregierung hat diese Woche den Entwurf für ein Sammelgesetz verabschiedet, wobei die vorgenommenen Änderungen auch Unternehmen betreffen: Die förderfähigen Ausgaben werden ausgeweitet. „Wir kommen damit den Bedürfnissen und Entwicklungen unserer lokalen Wirtschaft entgegen“, sagt Wirtschaftslandesrat Marco Galateo.
Konkret soll das Landesgesetz „Maßnahmen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft“ (Nr. 4/1997) künftig auch Beihilfen für den Erwerb von Dienstleistungen und Betriebskosten vorsehen. Die Rede ist etwa von Softwaregebühren und Social-Media-Managern.
Zudem sollen Initiativen und internationale Veranstaltungen, die für die lokale Wirtschaft von Interesse sind, finanziell unterstützt werden.
Die Höhe der Beiträge dürfte sich in Grenzen halten. Die zusätzlichen Ausgaben des Landes werden für das Jahr 2025 auf 200.000 Euro sowie für 2026 und 2027 auf jeweils 450.000 Euro beziffert.