Bozen – Der von der Landesregierung am Dienstag genehmigte Haushaltsentwurf sieht auch eine Bestimmung vor, die die Grenzpendler:innen betrifft. Sie werden künftig von den Fahrtkostenbeiträgen für Arbeitnehmer:innen, dem sogenannten Pendlerbonus ausgeschlossen. Betroffen sind jene, die ihren Arbeitsplatz in einem anderen EU-Staat oder in der Schweiz haben, nicht aber jene, die vom Ausland zu ihrem Arbeitsplatz in Südtirol pendeln.
Die Landesregierung begründet die Maßnahme so: „Es scheint nicht notwendig, den im Ausland arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern den Beitrag zu gewähren und wirtschaftliche Anreize für jene zu schaffen, die außerhalb Südtirols Wohlstand erzeugen.“
Beim Fahrtkostenbeitrag handelt es sich um eine jährliche Beihilfe von 600 bis 900 Euro, die dann gewährt wird, wenn jemand an mindestens 120 Arbeitstagen im Jahr pendelt und die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 150 Minuten am Tag (bezogen auf die Strecke in Südtirol) dauern würde.