Bozen – Das Land Südtirol hat Zinsbeiträge eingeführt, die Unternehmen bei Investitionen in Nachhaltigkeit (ESG) und Innovation unterstützen sollen. „Ziel dieser Sondermaßnahme ist es, den Zugang zu Liquidität zu erleichtern und nachhaltige Investitionen zu fördern, die die Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Unternehmen stärken“, sagte Innovationslandesrat Philipp Achammer am Montag bei der Vorstellung der Details.
Für Finanzierungen von 30.000 bis 500.000 Euro können Betriebe künftig Zinsbeiträge erhalten. Und zwar in Form eines Landesbeitrages in Höhe von 2,5 Prozent des aufgenommenen Betrages für die ersten zwei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Investitionen Umwelt, Soziales, Unternehmensführung oder Innovation betreffen.
Die Zielgruppe der Maßnahme umfasst vor allem Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen sowie größere Betriebe (Mid-Cap-Unternehmen) mit bis zu 3.000 Beschäftigten, die ihren Sitz oder ihre Produktionseinheit in Südtirol haben und aktiv sind – einschließlich landwirtschaftlicher Unternehmen.
Zudem zinsgedeckelte Darlehen
Es gibt eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Banken, den Garantiegenossenschaften Confidi und Garfidi sowie Kapitalanlagegesellschaften, die Finanzierungen zu günstigen Bedingungen anbieten.
Die Banken und Kapitalanlagegesellschaften bieten laut der Vereinbarung Finanzierungen zu einem jährlichen variablen Zinssatz (maximal zehn Jahre), der den 3-Monats-Euribor um:
- höchstens 150 Basispunkte übersteigt bei Finanzierungen, die von den Garantiegenossenschaften mit Gegengarantie durch den Zentralen Garantiefonds garantiert werden, sowie jenen, die direkt durch den Zentralen Garantiefonds garantiert werden;
- höchstens 220 Basispunkte übersteigt bei Finanzierungen, die von den Garantiegenossenschaften ohne Rückgarantie des Zentralen Garantiefonds garantiert werden.
Die Garantiegenossenschaften übernehmen nach positiver Abschlussprüfung vonseiten der Banken/Kapitalanlagegesellschaften eine Garantie bis zum gesetzlich zulässigen Höchstmaß. Im Falle einer Gegengarantie der Finanzierung aktivieren sie die Inanspruchnahme des Zentralen Garantiefonds für KMU.
Start im Februar 2026
Die Sondermaßnahme startet im Februar 2026 und gilt für Finanzierungen, die bis einschließlich 31. Juli 2030 zugesagt werden. Landesrat Philipp Achammer und Abteilungsdirektor Franz Schöpf wollen die Inhalte der Maßnahme in den kommenden Wochen bei Innovationsfrühstücken den Unternehmen vorstellen.
Das Land rechnet für 2026 mit Ausgaben für die Landesbeiträge in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Es erwartet, dass durch die neue Maßnahme jährlich 100 Millionen Euro an Investitionen in Nachhaltigkeit und Innovation aktiviert werden.















