Bozen – Ein Sammelgesetz, das die Landesregierung kürzlich genehmigt hat, sieht Maßnahmen zum Schutz von Vögeln vor Kollisionen vor. Im Gesetzentwurf heißt es, dass „großflächige, vollständig transparente oder spiegelnde Elemente aus Glas oder glasähnlichen Materialien bei der Errichtung von Bauten jeglicher Art zu vermeiden“ sind.
Sind sie unvermeidbar, gilt im Falle von zusammenhängenden Elementen von mehr als acht Quadratmetern: Die Elemente müssen aus Vogelschutzglas oder halbtransparenten Materialien angefertigt werden.
Für kleinere Flächen, so heißt es im Gesetzentwurf, wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens geprüft, welche Maßnahmen gegebenenfalls zur Vermeidung von Vogelschlag getroffen werden müssen. „Dem Glas vorgebaute Strukturen wie feststehende Außenjalousien und dergleichen werden als hochwirksames Vogelschutzglas anerkannt“, ist zu lesen.
Weiters müssen neue Eckverglasungen und Wintergärten laut Gesetzentwurf zwingend aus „hochwirksamem Vogelschutzglas oder halbtransparenten Materialien angefertigt werden“. Dasselbe gilt bei der Verwendung von Glas oder glasähnlichen Materialien bei Balkonbrüstungen, Treppengeländern oder sonstigen Absperrungen sowie bei Wind und Lärmschutzwänden.
Alle neuen Regeln sollen für Bauvorhaben gelten, die nicht bereits genehmigt oder in der Genehmigungsphase sind. Der Gesetzentwurf wird in den nächsten Wochen im Landtag behandelt.
Von der Landesregierung heißt es: „Auf Glasflächen aufgeklebte Greifvogelsilhouetten sind nachweislich wirkungslos. Auch sogenannte UV-Markierungen verhindern Vogelanprall nur unzureichend oder gar nicht.“

















