Bozen – Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Wirtschaftslandesrat Marco Galateo neue Richtlinien für Digitalisierungszuschüsse für Kleinstunternehmen genehmigt. Die neuen Kriterien gelten für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Zuvor gab es eine Beschränkung auf Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Angestellten.
„Das Potenzial der Digitalisierung von Kleinunternehmen ist nach wie vor sehr groß und sollte voll ausgeschöpft werden, da vor allem Kleinunternehmen nach wie vor Schwierigkeiten bei der Einführung moderner Technologien haben. Genau diese sind aber für die Wettbewerbsfähigkeit und für das Wirtschaftswachstum entscheidend“, begründet Galateo die Maßnahme.
So sieht die Förderung aus
Die Änderungen betreffen unter anderem die Förderfähigkeit unterschiedlicher Maßnahmen wie Schulungs-, Coaching- und Mentoring-Initiativen für Mitarbeitende, Eigentümer:innen, Beratungs- und Wissensvermittlungsinitiativen, Ausgaben für Agenturen oder Fachleute, die auf die Verwaltung sozialer Medien spezialisiert sind (Social-Media-Manager), Kosten für Software-Nutzerlizenzen, Systeme der künstlichen Intelligenz sowie den Kauf und die Optimierung von Software.
Die Neuerungen gelten für Maßnahmen mit einem förderfähigen Gesamtbetrag pro Antrag von mindestens 2.000 und höchstens 15.000 Euro. Gewährt werden Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 240.000 Euro zur Verfügung. Ab 2026 werden die Ausgaben auf jährlich 3,5 Millionen Euro geschätzt.
Anträge für das laufende Jahr können ab dem 20. Oktober bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung eingereicht werden. Ab 2026 müssen die Anträge bereits bis Ende September abgegeben werden.
Positive Reaktionen
Die Verbände reagieren durchwegs positiv auf die Förderung und rufen ihre Mitglieder auf, rasch einen Förderantrag zu stellen. Der Handwerkerverband lvh erklärt etwa: „Gerade in Zeiten rasanten technologischen Wandels ist die Digitalisierung kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit.“
Fast identisch formuliert es der Handels- und Dienstleistungsverband hds: „Digitalisierung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit – besonders für unsere kleinsten Betriebe.“ Auch der Hoteliers- und Gastwirteverband HGV sieht die Förderung als „wichtigen Impuls, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nachhaltig zu stärken“.

















