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Rom – Die Finanzverwaltung hat kürzlich in einem umfangreichen Rundschreiben (Nr. 45/E vom 12. Oktober 2011) die Erhöhung des MwSt-Regelsatzes auf 21 Prozent behandelt. Für die praktische Anwendung kommen die Anleitungen zu spät, und in diesem Sinn enthalten sie auch keine besonderen Hinweise. Nennenswert ist nur die größere Kulanz für die Richtigstellung von etwaigen Fehlern.
Man bestätigt eingan...
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