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Rom – Der sogenannte Mietkauf (rent to buy) sieht für die monatlichen Zahlungen vor, dass ein Teil der Nutzung der Liegenschaft zuzuordnen ist, und ein Teil als Anzahlung auf den Kaufpreis dient. Laut Verwaltungspraxis kann der Teil für die Nutzung einer Miete gleichgestellt werden, und es können dafür die steuerlichen Bestimmungen sowie die vorgesehenen Erleichterungen für Mieteinnahmen angewandt...
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