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Arbeitszeit bei mehreren Jobs Bekanntlich kann ein Arbeitnehmer durchaus mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig haben, insbesondere bei Teilzeitregelungen. Ebenso ist bekannt, dass aufgrund von einem neuen Gesetz die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich auf 40 Stunden festgesetzt wurde und dass maximal 48 Wochenstunden (bei Überstundenarbeit) möglich sind. Überschreitungen dieser Werte sind n...
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