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Steuerabsetzbetrag 36 und 55 Prozent - In einem Miteigentumsgebäude wird ein Behindertenaufzug nur von einem der Miteigentümer eingebaut; er wird auch nur von diesem benutzt. Der Steuerabsetzbetrag von 36 Prozent kann von diesem allein beansprucht werden und muss folglich nicht auf die anderen Miteigentümer aufgeteilt werden (Entscheid Nr. 336/E vom 1. August 2008). Für die 2007 begonnenen und noc...
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