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Arbeitnehmer mit über 40 Beitragsjahren
Der Artikel 75 des Gesetzes Nr. 388 vom 23. Dezember 2000 (Finanzgesetz für 2003) bestimmt, dass Arbeitnehmer, welche 40 Beitragsjahre zur Altersversicherung haben, unter bestimmten Voraussetzungen weiter arbeiten können. Zu dieser Bestimmung fehlten aber bis vor kurzem die Durchführungsbestimmungen. Diese sind mit Dekret vom 29. Jänner 2004 herausgekommen; ...
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