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Arbeitssicherheit Veränderungen und Risikobewertung – Bekanntlich muss jeder Betrieb –sofern er Arbeitnehmer beschäftigt – in Bezug auf die Arbeitssicherheit eine Risikoanalyse durchführen und einen Sicherheitsbeauftragten ernennen. Bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten kann eine Selbstbewertung durch den Betriebsinhaber erfolgen, welcher dann auch die volle Verantwortung im Falle eines Arbe...
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