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Kehrtwende bei Abfindung Handelsagenten
Die Abfindungen für die Auflösung des Mandates und für den Kundenstock sind steuerlich erst bei der Auszahlung abzugsfähig. Die Finanzverwaltung ändert die bisherige Haltung über die Abzugsfähigkeit dieser Rückstellungen, weil sich zwischenzeitlich die Rechtsprechung geändert hat; es handelt sich dabei um zwei, zum Teil unklare Urteile des Kassationsgerichte...
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