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Steuerabsetzbetrag für Kühlschränke Die Finanzverwaltung erläutert mit Rundschreiben Nr. 24/E vom 27. April 2007 den neuen Steuerabsetzbetrag für den Austausch von Kühlschränken und -truhen zugunsten von natürlichen Personen. Der Absetzbetrag beträgt 20 Prozent, bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro pro Kühlschrank; die Kosten sind also bis zu einem Betrag von 1.000 Euro begünstigt. Anerkannt sin...
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