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Beschränkte Berichtigung zu eigenen Gunsten Laut Finanzverwaltung können Fehler in der Steuererklärung, die eine Verminderung der Steuerschuld bzw. eine Erhöhung des Guthabens bewirken, die also eine Berichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen darstellen, nur binnen eines Jahres nach Abgabe der ursprünglichen Steuererklärung behoben werden (Art. 2 Abs. 8-bis Dpr Nr. 3221998). Die längere Frist de...
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