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Meldung Katasterdaten durch Energielieferanten Laut Finanzgesetz 2005 (Art. 1 Abs. 332 u. ff. Ges. Nr. 311/2004) sind die Lieferanten von Strom, Gas und Wasser verpflichtet, die Katasterdaten der Gebäudeeinheiten, für die sie Anschlüsse bzw. Dauerlieferverträge unterhalten, der Finanzverwaltung zu melden. Die entsprechenden Daten müssen durch den Kunden erhoben werden. Die Vorschrift gilt für alle...
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