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Aufzeichnungen mit Bleistift
Die Eintragung der ausgestellten Rechnungen mit Bleistift in das Rechnungsregister entspricht einer Unterlassung der Aufzeichnungen. Es sind daher die Verwaltungsstrafen für die unterlassene Eintragung anzuwenden. Im Streitfall wurde eingewendet, dass die entsprechende Rechtslage nicht eindeutig sei und daher die Verwaltungsstrafen aufgrund der objektiven Zweifel nachz...
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