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Meldeverfahren Pkws aufgeschoben
Mit einer Ministerialverordnung (vom 8. Juni 2005) ist das mit dem Finanzgesetz 2005 vorgesehene Meldeverfahren für Neufahrzeuge umgesetzt worden. Es betrifft im Wesentlichen die Paralleleinfuhren von Neufahrzeugen aus EU-Nachbarstaaten; es sollte den MwSt-Betrug durch Scheinfirmen eindämmen. Die elektronische Meldepflicht, die mit 1. September 2005 hätte in Kraft ...
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