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Gesellschafterversammlungen im Ausland Die Satzung einer Kapitalgesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschafterversammlungen auch im Ausland abgehalten werden können; es müssen dazu aber die einzelnen Länder angeführt werden. Dies gilt auch für die außerordentlichen Gesellschafterversammlungen, deren Verlauf von einem Notar festgehalten werden muss. Die entsprechende Niederschrift muss aber be...
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