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Onlus ohne Beteiligungen
Die gemeinnützigen Einrichtungen (Onlus) dürfen keine Beteiligungen halten, wenn sie einen wesentlichen Einfluss ausüben und damit indirekt das Unternehmen führen. Dies ergibt sich bei Mehrheitsbeteiligungen und immer dann, wenn die Einrichtung die Kontrolle und Leitung der Tochtergesellschaft ausübt. Dies gilt auch dann, wenn die Gewinne aus der Tochtergesellschaft zur Er...
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