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Ersatzsteuer für Freistellung - Laut Finanzgesetz 2005 können die zum 31. Dezember 2004 unter Steueraussetzung befindlichen Rücklagen durch eine Ersatzsteuer freigestellt werden. Die Freistellung ist in der Steuererklärung in der Übersicht RY anzumelden. Die Ersatzsteuer ist in einmaligem Betrag zu leisten; sie kann also nicht, wie in anderen Fällen, in jährlichen Raten geleistet werden. Man bezie...
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