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Steuerbefreiung und Ausfuhr
Bei Durchführung MwSt-freier Umsätze ist die anteilige Vorsteuer auf Lieferungen und Leistungen, die diesen steuerfreien Umsätzen zuzuordnen sind, nicht abzugsfähig (unechte Steuerbefreiung). Dies im Unterschied zur echten Steuerbefreiung, die im Allgemeinen bei Ausfuhrumsätzen zusteht. Diese in der 6. MwSt-Richtlinie enthaltene Grundregel gilt auch in Italien (Art. 19 ...
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