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Beteiligungen und Erbschaftssteuer Die anhängenden Streitfälle über die Bewertung der Beteiligungen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden eingestellt. Die Finanzverwaltung akzeptiert nun die vorherrschende Rechtsprechung, wonach die Bewertung auf der Grundlage der Buchwerte zu erfolgen hat (ohne Berücksichtigung von Firmenwert und latente Rücklagen) (Rundschr. Nr. 58/E vom 30. Deze...
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