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Erstattung von Beihilfen Laut EU-Kommission stellen die Tremonti-Beihilfen in unwettergeschädigten Gebieten in Norditalien und die Beihilfen für die Beteiligungen an Auslandsmessen wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen dar und müssen daher erstattet werden. Kürzlich sind die Zahlungskodes veröffentlicht worden, mit welchen über den Zahlungsvordruck „F24“ die Beträge zu erstatten sind. Nun ha...
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