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Markennamen auch für Kanzlei Ein Rechtsanwalt erwirbt von einer bekannten Kanzlei das Recht, das Markenzeichen und Logo dieser Kanzlei zu führen. Er stellt die Frage, wie die entsprechende, als einmaliger Betrag gezahlte Vergütung steuerlich zu behandeln sei; ob nach dem Kassaprinzip als Ausgabe im Jahr der Zahlung oder als Abschreibung von immateriellen Rechten. Die Finanzverwaltung stellt einlei...
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