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Fernverkauf von Blumen Die Finanzverwaltung behandelt in einem Erlass (Nr. 133/E vom 15. November 2004) den Fernverkauf von Blumen über eine Internet-Plattform. Man kommt dabei zum Schluss, dass es sich nicht um einen klassischen Internet-Handel (E-Commerce) handelt, sondern um ein Vermittlungsgeschäft gekoppelt mit Einzelhandel. Der Umsatz aus dem Verkauf des Blumengeschenks betrifft den letzten ...
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