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Elektronische Versendung
Fehler seitens der berechtigten Übermittler bei der elektronischen Versendung von Steuererklärungen werden mit einer Verwaltungsstrafe von 516 Euro für jede Steuererklärung geahndet. Die freiwillige Berichtigung ist dabei nicht möglich (Erlass 105/E vom 30. Juli 2004). Dieser Erlass berücksichtigt aber nicht eine Sonderbestimmung, die Strafmilderungen für Versendungen bis ...
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