Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Mit der Eilverordnung zum Nachtragshaushalt 2017 (DL Nr. 50/2017) ist eine Quellensteuer in Höhe von 21 Prozent für kurzfristige Mieten (bis zu 30 Tagen) eingeführt worden. Diese Quellensteuer ist von den Vermittlern der Wohnungen (einschließlich die Internet-Vermittler, z.B. Airbnb) einzubehalten und über den Zahlungsvordruck F24 abzuführen (Zahlungs-Code 1919). Die Wohnungseigentümer haben...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. We use technical cookies for website functionality and marketing cookies for anonymous statistics. By clicking Accept, you automatically agree to the marketing cookies, unless you have disabled them.