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Beiträge an Krankenkassen - Die aufgrund von Kollektivverträgen gezahlten Beiträge an betriebliche Krankenkassen sind bis zu einem Betrag von 3.615,20 Euro steuerlich abzugsfähig (Art. 51 Abs. 2 EESt). Dies gilt auch für ehemalige Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der betrieblichen Vereinbarungen die Beiträge weiterhin einzahlen. Die Beiträge kö;nnen als Sonderausgaben...
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