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Bankrott bei vereinfachter Buchhaltung – In den Lehrbüchern war die Sache schon seit Langem klar, aber in der Praxis wurde dies kaum beachtet: Die vereinfachte Buchhaltung ist allein für steuerliche Zwecke zulässig (Art. 18 Dpr Nr. 600/1973). Das Kassationsgericht hat in einem Urteil (Nr. 28923 vom 17. Juli 2012) festgestellt, dass aus der Sicht des Handelsrechts trotzdem die ordentliche Buchhaltu...
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