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Verfallsfrist für Vorsteuervergütungsantrag Rom – Nicht ansässige Steuerpflichtige haben den Vorsteuervergütungsantrag spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres einzureichen; diese Frist ist mit EU-Richtlinie (Art. 15 RL Nr. 2008/9 EG) auf den 30. September aufgeschoben worden. Es handelt sich hier laut EuGH (Urteil vom 21. Juni 2012, Rechtssache C-294/11, Elsacom NV) u...
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