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Einschränkung Bargeldverkehr gilt ab 2.500 Euro – Die mit der Augustverordnung vorgenommene Herabsetzung der Schwelle für die Einschränkungen beim Bargeldverkehr, Bankschecks und Überbringersparbücher gilt bereits ab 2.500 Euro. Dies bedeutet, dass Bargeldzahlungen und die Verwendung von Überbringerpapieren nur bis zum Betrag von 2.499,99 möglich sind. Ab 2.500 Euro greift bereits das im Geldwäsch...
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