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Erweiterte Publizitätspflichten - Mit dem Gemeinschaftsgesetz 2008 (Ges. Nr. 88/2009) ist für Kapitalgesellschaften die Vorschrift eingeführt worden, die im Geschäftsverkehr notwendigen Angaben (Verträge, Rechnungen, Aufträge, Briefe, Lieferscheine u.a.) auch in der etwaigen Webseite anzuführen. Für unterlassene oder unvollständige Angaben werden erstmals spezifische Verwaltungsstrafen vorgesehen ...
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