Bozen – Die Landesregierung hat die Rahmenbedingungen für Sommerpraktika in der Südtiroler Landesverwaltung modernisiert: höhere Entschädigungen, kürzere Arbeitszeiten und flexiblere Dauer sollen die Praktika attraktiver machen.
Neue Regeln für Sommerpraktika
Für Sommerpraktika in den Ämtern der Südtiroler Landesverwaltung gelten ab sofort neue Bestimmungen: Die Entschädigung wird um zehn beziehungsweise fünfzehn Euro pro Tag erhöht, die tägliche Arbeitszeit von bisher mindestens 7,36 beziehungsweise acht Stunden auf sechs Stunden reduziert, und die Mindestdauer des Praktikums von sechs auf vier Wochen verkürzt. Die Landesregierung hat dem entsprechenden Vorschlag von Personal-Landesrätin Magdalena Amhof zugestimmt.
Die bisherigen Regelungen für Sommerpraktika waren seit zehn Jahren unverändert geblieben, weshalb das Ressort für Europa, Arbeit und Personal eine Anpassung als notwendig erachtet hat.
„Die Sommerpraktika sind sehr wertvoll: Sie bieten jungen Menschen die Möglichkeit, die Landesverwaltung kennenzulernen, und immer wieder kommen diese später als Mitarbeitende zurück. Umso wichtiger ist uns, dass die Rahmenbedingungen möglichst attraktiv bleiben, und das gewährleisten wir mit den vorgenommenen Änderungen“, betont Amhof.
Höhere Vergütung und neue Möglichkeiten
Mit dem Beschluss wird die Vergütung für Praktikantinnen und Praktikanten der Sekundarstufe von dreißig Euro pro Tag auf vierzig Euro pro Tag angehoben. Für Studentinnen und Studenten sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen steigt die Entschädigung von vierzig Euro pro Tag auf fünfzig Euro pro Tag. Wer ein Praktikum in den Landesämtern in Rom oder Brüssel absolviert, erhält künftig fünfzehn Euro pro Tag mehr – also eine Erhöhung von fünfzig auf fünfundsechzig Euro pro Tag.
Eine weitere Neuerung betrifft die Praktika im Landesamt in Brüssel: Diese stehen künftig auch Studierenden der Geisteswissenschaften offen.
















