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Bozen/Rom – Mitarbeiter, die gefährliche Arbeitsmaschinen wie etwa Bagger, Turmdrehkräne, Personenhebebühnen, Gabelstapler, Betonpumpenfahrzeuge oder Lkw-Ladekräne bedienen, müssen entsprechende Sicherheitskurse besuchen. Das Staat-Regionen-Abkommen vom 22. Februar 2012, das seit 12. März 2013 in Kraft ist, sieht diesbezüglich vor, dass bis 12. März 2015 eine Anpassung der Schulung erfolgen muss. ...
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