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Rom – Seit 1. Juli müssen alle Arbeitgeber und Auftraggeber die Gehälter und Vergütungen entweder mittels Banküberweisung, elektronischer Verfahren oder Bankscheck bezahlen. Barzahlungen sind nur mehr in wenigen Ausnahmefällen zulässig (siehe SWZ Nr. 22/2018). Bereits im Frühjahr hatte die SWZ darauf hingewiesen, dass bei aufgedeckten „Schwarzzahlungen“ (z.B. für Überstunden in bar) neben den bere...
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