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Die kulturellen Spenden von Unternehmen an bestimmte staatliche und auch private Einrichtungen (ohne Gewinnabsichten) sind steuerlich voll abzugsfähig (Art. 38 Ges. Nr. 342/2000). Wer im Jahr 2004 Spenden geleistet hat, muss die entsprechenden Beträge bis 31. Jänner 2005 auf eigenem Vordruck dem Kulturministerium melden. Eine zusätzliche Meldung ist innerhalb der gleichen Frist an die Finanzverwal...
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