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Rom – Ab 1. Oktober 2014 sind bekanntlich auch die natürlichen Personen verpflichtet, die geschuldeten Steuern über einen elektronischen Zahlungsvordruck F24 zu entrichten. Nur wenn der geschuldete Betrag nicht mehr als 1.000 Euro ausmacht und keine Verrechnungen durchgeführt werden, kann noch der Zahlungsvordruck auf Papier verwendet werden. Wir haben darüber in unserer letzten Ausgabe vom 19. Se...
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