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Rom – Für die Mieterträge aus Wohnungen, die von Privatpersonen an natürliche Personen vermietet werden, kann bekanntlich für die Anwendung der Einheitssteuer (oder „cedolare secca“) optiert werden (Dlgs Nr. 23/2011). Es handelt sich um eine pauschale Abgeltungssteuer von 21 Prozent, die bei sogenannten konventionierten Mietverträgen auf 10 Prozent herabgesetzt wird. Dies gilt auch für die kurzfri...
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