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Laut Staatsgesetz dürfen Einzelhandelsbetriebe ihre Öffnungszeiten selbst gestalten und können – wenn sie dies wollen – 24 Stunden am Tag offen haben, auch an Sonn- und Feiertagen. Das Land Südtirol hat in Sachen Einzelhandel nur ergänzende Gesetzesbefugnis und muss sich an die zentralen Bestimmungen des Staatsgesetzes halten. Mit dem Landesgesetz vom 16. März 2012, Nr. 7 („Liberalisierung der Han...
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